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Quittung erstellen.

Eine Quittung bestätigt, dass du Geld erhalten hast. Mit Umsatzsteuer, Betrag in Worten und Unterschriftsfeld, fertig zum Drucken oder als PDF.

01Betrag
Netto0,00 €
Umsatzsteuer0,00 €
Brutto0,00 €
02Beteiligte
Bis 250 € brutto reicht eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV). Darüber braucht die Quittung alle Rechnungsangaben aus § 14 UStG. Nutze dafür besser E-Rechnung erstellen.

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Wissen

Was eine Quittung leisten muss

Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung, dass du eine Zahlung erhalten hast, meist in bar. Wer Geld erhält, muss auf Verlangen quittieren (§ 368 BGB). Für die zahlende Person ist die Quittung der Beweis, dass die Schuld beglichen ist.

Quittung und Umsatzsteuer

Bist du umsatzsteuerpflichtig, gilt eine Quittung steuerlich als Rechnung. Bis 250 € brutto reichen die Angaben einer Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV): dein Name und deine Anschrift, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz. Darüber brauchst du alle Pflichtangaben aus § 14 UStG, unter anderem Steuernummer, fortlaufende Nummer und die Anschrift des Empfängers.

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und vermerkst stattdessen den Hinweis auf § 19 UStG. Die Vorlage setzt ihn automatisch, wenn du den Schalter aktivierst.

RatgeberBeleg, Quittung, Rechnung: die Unterschiede

Häufige Fragen

Fragen zur Quittung

Ist eine handschriftliche Quittung gültig?

Ja. Zivilrechtlich reicht eine unterschriebene Bestätigung. Steuerlich zählt, dass die nötigen Angaben enthalten sind. Eine ausgedruckte Quittung ist lesbarer und schneller erstellt.

Warum steht der Betrag in Worten auf der Quittung?

Der Betrag in Worten erschwert nachträgliche Änderungen, zum Beispiel eine zusätzliche Ziffer. Vorgeschrieben ist er nicht, aber üblich. Die Vorlage schreibt ihn automatisch aus.

Reicht eine Quittung für den Vorsteuerabzug?

Nur wenn sie die Rechnungsangaben enthält: bis 250 € die der Kleinbetragsrechnung, darüber alle Angaben nach § 14 UStG. Für größere Beträge an Unternehmen nutzt du besser das Werkzeug E-Rechnung erstellen.