Belegvorlagen · Druck & PDF
Bewirtungsbeleg erstellen.
Für jedes Geschäftsessen brauchst du einen Bewirtungsbeleg mit Anlass und Teilnehmenden. Hier füllst du ihn aus und druckst ihn zum Anheften an die Restaurantrechnung.
Wissen
Geschäftsessen richtig belegen
Bewirtest du Geschäftspartner, Kundinnen oder Kunden aus geschäftlichem Anlass, kannst du 70 % der Kosten als Betriebsausgabe abziehen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Die Vorsteuer aus der Restaurantrechnung ist in voller Höhe abziehbar. Dafür verlangt das Finanzamt einen schriftlichen Nachweis: den Bewirtungsbeleg.
Pflichtangaben
- Ort und Tag der Bewirtung
- Alle Teilnehmenden, dich selbst eingeschlossen
- Ein konkreter geschäftlicher Anlass. „Geschäftsessen“ allein reicht nicht.
- Die Höhe der Aufwendungen, inklusive Trinkgeld
- Deine Unterschrift
Die Restaurantrechnung
Hefte die Rechnung des Restaurants an. Sie muss maschinell erstellt und über eine elektronische Kasse mit TSE registriert sein. Name und Anschrift des Restaurants, Datum, die einzelnen Speisen und Getränke sowie Entgelt und Umsatzsteuer müssen darauf stehen. Ab 250 € muss auch dein Name als Bewirtender auf der Rechnung stehen.
Trinkgeld taucht meist nicht auf der Rechnung auf. Lass es dir vom Personal auf der Rechnung quittieren oder trage es im Bewirtungsbeleg ein.
Häufige Fragen
Fragen zur Bewirtung
Gilt das auch für Essen nur mit Kolleginnen und Kollegen?
Nein. Reine Arbeitnehmerbewirtungen, etwa Teamessen oder Betriebsfeiern, sind anders geregelt und oft voll abziehbar oder Arbeitslohn. Der 70-%-Abzug gilt für Bewirtungen mit geschäftlichem Anlass und externen Gästen.
Kann ich den Bewirtungsbeleg digital aufbewahren?
Ja. Beide Dokumente, Bewirtungsbeleg und Restaurantrechnung, müssen zusammengehören und lesbar sein. Wie du sie richtig scannst, steht im Ratgeber Belege digitalisieren.
Was, wenn ich die Restaurantrechnung verloren habe?
Bitte das Restaurant um eine Rechnungskopie. Ohne Rechnung wird das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug in der Regel ablehnen, und die Vorsteuer entfällt.