beleg.org Ratgeber

Ratgeber · Lesezeit 8 Minuten

Belege digitalisieren: scannen, ablegen, Papier loswerden

Schuhkartons voller Kassenbons, verblasstes Thermopapier, Ordner, die acht Jahre im Keller stehen: Belege zu digitalisieren spart Platz und Nerven. Hier steht, wie du es richtig machst und wann du das Papier danach wegwerfen darfst.

Stand September 2026Von Andreas Dittes

Das Wichtigste in Kürze

  • Papierbelege darfst du nach dem Scannen vernichten, wenn du die Regeln der GoBD zum „ersetzenden Scannen“ einhältst.
  • Dazu gehören ein lesbarer, vollständiger Scan, eine unveränderbare Ablage und eine kurze Verfahrensdokumentation.
  • Scannen per Smartphone ist ausdrücklich erlaubt.
  • Elektronisch erhaltene Rechnungen wie PDF oder XRechnung musst du im Original elektronisch aufbewahren. Ein Ausdruck reicht nicht.

Häufige Fragen

Fragen zum Digitalisieren

Darf ich Belege mit dem Handy scannen?

Ja. Die GoBD erlauben die Erfassung mit mobilen Geräten ausdrücklich. Entscheidend ist, dass der Scan vollständig und gut lesbar ist und unveränderbar abgelegt wird.

Reicht es, Belege in einem normalen Ordner auf dem Computer zu speichern?

Für Privatpersonen meistens ja. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Dateien nicht unbemerkt verändert oder gelöscht werden können, etwa mit einem Dokumentenmanagementsystem, einem Archiv mit Versionierung oder einer Buchhaltungssoftware mit Belegarchiv.

Muss ich eine PDF-Rechnung aus der E-Mail ausdrucken?

Nein, im Gegenteil: Elektronisch erhaltene Rechnungen musst du elektronisch im Originalformat aufbewahren. Ein Ausdruck ersetzt die Datei nicht. Bei E-Rechnungen ist die XML-Datei das Original.

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Eine Beschreibung, wie du mit Belegen umgehst: Wer scannt wann womit, wie wird geprüft, wo wird abgelegt, wann wird das Papier vernichtet. Für Kleinunternehmen genügen oft ein bis zwei Seiten.