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Ratgeber · Lesezeit 6 Minuten

E-Rechnungspflicht: wer, was, ab wann

Seit 2025 ersetzt die E-Rechnung schrittweise die Papier- und PDF-Rechnung zwischen Unternehmen in Deutschland. Hier sind alle Stufen, Ausnahmen und Formate im Überblick.

Stand September 2026Von Andreas Dittes

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer.
  • Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle.
  • Ausgenommen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Kleinunternehmer beim Ausstellen.
  • Eine reine PDF ist keine E-Rechnung. Erlaubt sind Formate nach EN 16931, etwa XRechnung und ZUGFeRD.

Häufige Fragen

Fragen zur E-Rechnungspflicht

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen dauerhaft befreit. Seit 2025 musst du aber E-Rechnungen empfangen können, ein E-Mail-Postfach reicht dafür.

Ist ZUGFeRD eine E-Rechnung?

Ja, ab Version 2.0.1 und im Profil EN 16931 oder höher. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL enthalten nicht alle nötigen Daten und gelten nicht als E-Rechnung.

Was passiert, wenn ich 2028 noch PDF-Rechnungen schreibe?

Eine PDF-Rechnung erfüllt dann im inländischen B2B-Verkehr nicht die Rechnungsanforderungen. Das gefährdet vor allem den Vorsteuerabzug deiner Kunden, die deshalb auf E-Rechnungen bestehen werden.

Brauche ich eine spezielle Software?

Für den Empfang ein Programm, das E-Rechnungen anzeigen kann, für den Versand eines, das sie erzeugt. Viele Buchhaltungsprogramme können beides. Für Einzelfälle reichen kostenlose Werkzeuge wie die von beleg.org.