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Beleg, Quittung, Rechnung: die Unterschiede

Im Alltag werden die Begriffe oft gleich verwendet. Rechtlich und steuerlich meinen sie aber verschiedene Dinge. Hier steht, was welches Dokument beweist und wann es für die Steuer reicht.

Stand September 2026Von Andreas Dittes

Das Wichtigste in Kürze

  • Beleg ist der Oberbegriff für jedes Dokument, das einen Geschäftsvorfall nachweist.
  • Eine Rechnung rechnet eine Leistung ab und ist Grundlage für den Vorsteuerabzug.
  • Eine Quittung bestätigt, dass Geld empfangen wurde, meist bei Barzahlung.
  • Ein Kontoauszug belegt die Zahlung, aber nicht, wofür bezahlt wurde.

Häufige Fragen

Fragen zu Beleg und Quittung

Ist eine Quittung dasselbe wie eine Rechnung?

Nein. Die Rechnung rechnet eine Leistung ab, die Quittung bestätigt den Empfang der Zahlung. Ein Dokument kann aber beides sein, zum Beispiel ein Kassenbon, der gleichzeitig Kleinbetragsrechnung und Zahlungsbestätigung ist.

Kann ich eine Quittung verlangen?

Ja. Nach § 368 BGB muss die Person, die eine Zahlung erhält, auf Verlangen eine Quittung ausstellen. Die Kosten dafür trägt die zahlende Person.

Reicht ein Kontoauszug für die Steuererklärung?

Für Spenden bis 300 € ja. Für Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Handwerkerleistungen brauchst du zusätzlich die Rechnung. Der Kontoauszug belegt dann die unbare Zahlung.

Was ist ein Beleg im Sinne der Buchhaltung?

Jedes Dokument, das einen Geschäftsvorfall nachweist und die Grundlage einer Buchung ist: Rechnungen, Bons, Quittungen, Kontoauszüge, Verträge und selbst erstellte Eigenbelege.