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Ratgeber · Lesezeit 7 Minuten

Belegpflicht: Wann du einen Beleg brauchst

„Keine Buchung ohne Beleg“ – dieser Grundsatz gilt für alle, die ein Gewerbe oder eine selbstständige Tätigkeit haben. Doch was muss auf einem Beleg stehen, wann musst du selbst einen ausstellen, und was sollten Privatpersonen aufheben?

Stand September 2026Von Andreas Dittes

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Geschäftsvorfall braucht einen Beleg. Ohne Beleg darf das Finanzamt Ausgaben streichen oder schätzen.
  • Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss seit 2020 zu jedem Verkauf einen Beleg ausgeben (§ 146a Abs. 2 AO). Die Kundschaft muss ihn aber nicht mitnehmen.
  • Rechnungen an Unternehmen müssen die Pflichtangaben aus § 14 UStG enthalten. Bis 250 € reicht eine Kleinbetragsrechnung.
  • Fehlt ein Beleg, hilft ein Eigenbeleg, allerdings ohne Vorsteuerabzug.

Häufige Fragen

Fragen zur Belegpflicht

Muss ich den Kassenbon mitnehmen?

Nein. Die Belegausgabepflicht richtet sich an das Unternehmen, nicht an die Kundschaft. Du kannst den Bon liegen lassen. Für betriebliche Einkäufe solltest du ihn aber mitnehmen, weil du ihn als Beleg brauchst.

Reicht der EC-Karten-Beleg als Nachweis?

Nein. Der Kartenzahlungsbeleg zeigt nur, dass und wie viel du bezahlt hast, nicht was du gekauft hast. Für Betriebsausgaben und den Vorsteuerabzug brauchst du den Kassenbon oder die Rechnung.

Gibt es eine Strafe, wenn kein Beleg ausgegeben wird?

Ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist für sich genommen nicht bußgeldbewehrt. Er kann bei einer Kassennachschau aber Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung wecken und zu Hinzuschätzungen führen.

Darf ich Belege nur digital aufbewahren?

Ja, wenn die Digitalisierung den Anforderungen der GoBD entspricht: vollständig, lesbar, unveränderbar gespeichert und mit einer Verfahrensdokumentation. Einige Unterlagen wie Jahresabschlüsse müssen im Original bleiben.