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Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen:
Darf der Beleg weg?

Wähle die Belegart und das Jahr, in dem der Beleg entstanden ist. Du siehst sofort, ob er in den Schredder darf oder wie lange du ihn noch aufheben musst.

Ergebnis

Vorsicht: Die Frist läuft nicht ab, solange der Beleg für eine offene Steuerfestsetzung wichtig ist. Das gilt etwa bei laufender Betriebsprüfung, Einspruch oder vorläufigem Bescheid (§ 147 Abs. 3 S. 5 AO).

Schredder-Plan

Was darf raus?

Jede Zeile ist eine Belegart, jede Spalte ein Entstehungsjahr. Blaue Felder musst du im gewählten Jahr noch aufheben, gestrichelte Felder darfst du vernichten.

Fristbeginn ist der 31. Dezember

Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist. Eine Rechnung vom März 2018 zählt also ab dem 31.12.2018.

Seit 2025: 8 statt 10 Jahre

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat die Frist für Buchungsbelege verkürzt. Sie gilt für alle Belege, deren alte Frist Anfang 2025 noch nicht abgelaufen war.

Digital ist erlaubt

Papierbelege darfst du nach ordnungsgemäßem Scannen vernichten, wenn du die GoBD einhältst. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen musst du im Original aufheben.

Für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute gelten teilweise abweichende Übergangsregeln. Diese Seite ist keine Steuerberatung.