XRechnung · ZUGFeRD · Factur-X
E‑Rechnung prüfen,
endlich lesbar.
Leg eine XML- oder PDF-Datei ab. beleg.org zeigt dir die Rechnung als sauberes Dokument, rechnet alle Summen nach und prüft die Pflichtangaben. Die Datei bleibt dabei auf deinem Gerät.
Beleg hier ablegen
XML oder PDF – oder XML-Text mit ⌘/Strg + V einfügen
Warum das wichtig ist
Die E-Rechnung kommt in drei Stufen.
Eine PDF-Datei ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr, sondern eine „sonstige Rechnung“. Gemeint ist eine strukturierte Datei nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931.
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen annehmen und verarbeiten können, auch Kleinunternehmer.
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss E-Rechnungen ausstellen.
Die Pflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben ausgenommen.
Wissen
Was beim Prüfen passiert
Eine E-Rechnung ist eine XML-Datei, die für Maschinen gemacht ist. Ohne passendes Programm siehst du darin nur Code. beleg.org zeigt dir die Rechnung als gewohntes Dokument und prüft gleichzeitig, ob sie vollständig und rechnerisch richtig ist.
Unterstützte Formate
- XRechnung in beiden Syntaxen: UN/CEFACT CII und OASIS UBL
- ZUGFeRD 2.x und Factur-X: PDF mit eingebetteter XML-Datei, in allen Profilen von Minimum bis Extended
- Peppol BIS Billing 3.0
Was geprüft wird
- Pflichtangaben nach EN 16931 und § 14 UStG: Rechnungsnummer, Datum, Anschriften, Steuernummer, Leistungsdatum
- Alle Summen: Positionen, Nettobetrag, Steuer je Steuersatz, Brutto- und Zahlbetrag
- Prüfziffer der IBAN und Zahlungsbedingungen
- Die Zusatzregeln der XRechnung: Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID, Kontaktdaten, elektronische Adressen
Die Prüfung ist eine Plausibilitätsprüfung. Sie deckt die häufigsten Fehler auf, ersetzt aber nicht die vollständige Schematron-Validierung, wie sie der Validator der KoSIT durchführt.
Häufige Fragen
Fragen zur E-Rechnung
Wie öffne ich eine XRechnung?
Zieh die XML-Datei in das Ablagefeld oben oder wähle sie über „Datei auswählen“ aus. Die Rechnung erscheint sofort als lesbares Dokument. Du kannst sie drucken oder die Positionen als CSV exportieren.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Seit 2025 gilt eine reine PDF-Datei im B2B-Bereich als „sonstige Rechnung“. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten nach EN 16931. ZUGFeRD ist eine PDF, in der diese Daten als XML eingebettet sind. Legst du eine PDF ab, zeigt dir beleg.org, ob sie solche Daten enthält.
Wird meine Rechnung hochgeladen?
Nein. Die Datei wird ausschließlich in deinem Browser gelesen und geprüft. Es gibt keinen Upload und keine Speicherung auf einem Server.
Was mache ich, wenn die Prüfung Fehler zeigt?
Bei Rechenfehlern oder fehlenden Pflichtangaben bittest du den Absender um eine korrigierte Rechnung. Ohne ordnungsgemäße Rechnung kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein. Hinweise (orange) sind oft unkritisch, sollten aber geprüft werden.