E-Rechnung · öffentliche Auftraggeber
Leitweg-ID prüfen.
Rechnungen an Behörden brauchen eine gültige Leitweg-ID, sonst werden sie abgelehnt. Hier prüfst du Aufbau und Prüfziffer oder berechnest die Prüfziffer neu.
Für „Prüfziffer berechnen“ gibst du Grob- und Feinadressierung ein, zum Beispiel 991-01234.
Gib eine Leitweg-ID ein.
Wissen
So ist eine Leitweg-ID aufgebaut
Die Leitweg-ID adressiert E-Rechnungen an die richtige Stelle in der öffentlichen Verwaltung. Du bekommst sie von deinem Auftraggeber, meist in der Bestellung oder im Vertrag. In der XRechnung gehört sie in das Feld „Käuferreferenz“ (BT-10).
| Teil | Inhalt | Beispiel |
|---|---|---|
| Grobadressierung | 2 bis 12 Ziffern, beginnt mit der Kennung von Bund (99) oder Land (01–16) | 04011000 |
| Feinadressierung | optional, bis 30 Buchstaben oder Ziffern, bezeichnet die Stelle innerhalb der Behörde | 1234512345 |
| Prüfziffer | 2 Ziffern, berechnet nach ISO/IEC 7064 (Mod 97-10), wie bei der IBAN | 06 |
Eine gültige Prüfziffer bedeutet nur, dass die ID korrekt aufgebaut ist, nicht dass es sie tatsächlich gibt. Im Zweifel frag beim Auftraggeber nach.
Häufige Fragen
Fragen zur Leitweg-ID
Wo finde ich die Leitweg-ID?
Der öffentliche Auftraggeber muss sie dir mitteilen, meist in der Bestellung, im Auftragsschreiben oder im Vertrag. Frag im Zweifel bei der Beschaffungsstelle nach.
Brauche ich eine Leitweg-ID bei Rechnungen an Unternehmen?
Nein. Zwischen Unternehmen gibt es keine Leitweg-ID. In der XRechnung trägst du stattdessen eine andere Käuferreferenz ein, etwa die Bestell- oder Kundennummer.
Was bedeutet 991 am Anfang?
Kennungen mit 99 gehören zum Bund. Die folgenden Ziffern bezeichnen die jeweilige Bundesbehörde. Länder haben die Kennungen 01 bis 16.